Kindesunterhalt bei 4101–4500 € Nettoeinkommen (Düsseldorfer Tabelle 2026, Gruppe 7)
| Alter | Bedarf | Zahlbetrag |
|---|---|---|
| 0-5 | 661.00 € | 531.50 € |
| 6-11 | 759.00 € | 629.50 € |
| 12-17 | 889.00 € | 759.50 € |
| 18+ | 950.00 € | 691.00 € |
Die Düsseldorfer Tabelle legt den monatlichen Bedarf pro Kind nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes fest. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds (259 €, also 129,50 €) abgezogen, bei volljährigen Kindern das gesamte Kindergeld – der verbleibende Betrag ist der Zahlbetrag. Dem Elternteil muss mindestens der Selbstbehalt bleiben (1.450 € bei Erwerbstätigkeit, 1.200 € ohne Erwerbstätigkeit). Die Tabelle geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus; bei mehr oder weniger Personen können Gerichte eine Gruppe herauf- oder herabstufen.
Unterhaltsrechner 2026 – Düsseldorfer Tabelle mit Kindergeld
Eine Schätzung auf Grundlage der offiziellen Regeln für 2026 – keine Rechtsberatung.
Fragen und Antworten
Was zählt als bereinigtes Nettoeinkommen?
Das Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, anerkannter Schulden und weiterer Unterhaltspflichten. Was anerkannt wird, entscheiden die Gerichte im jeweiligen Einzelfall.
Wird das Kindergeld abgezogen?
Ja: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern vollständig. Der Zahlbetrag der Tabelle berücksichtigt diesen Abzug bereits.
Was gilt beim Wechselmodell?
Bei gleichmäßiger Betreuung haften beide Elternteile entsprechend ihrem Einkommen für den Barunterhalt; die Tabelle allein liefert dafür keine konkrete Lösung. Hol dir Rat beim Jugendamt oder bei einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
